Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1969

Geschäftszahl

1285/69

Rechtssatz

Über die Frage, welcher Partei des Verwaltungsverfahrens der dieses abschließende Bescheid zuzustellen ist, hat die für die Erlassung des Bescheides zuständige Behörde zu entscheiden.