Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1970

Geschäftszahl

1170/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0739/68 E 3. Februar 1969 RS 4

Stammrechtssatz

Ist es nicht offenkundig, dass dem Zustellorgan kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das allfällige Vorliegen eines Zustellfehlers im Berufungsverfahren zu prüfen.