Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1970

Geschäftszahl

1170/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0739/68 E 3. Februar 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Bevor eine Berufung als verspätet zurückgewiesen wird, ist zu prüfen, ob ein Zustellmangel unterlaufen ist.