Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1970

Geschäftszahl

1170/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0739/68 E 3. Februar 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Zustellmangel liegt vor, wenn die Ersatzzustellung versucht wurde, obwohl der Empfänger vorübergehend abwesend ist.