Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1970

Geschäftszahl

1158/69

Rechtssatz

Die Regelung des Paragraph 52, Absatz 4, KOVG verbietet es der Behörde nicht, in der Begründung ihres Bescheides einen geringeren Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit festzustellen.