Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1971

Geschäftszahl

1075/69

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH ist einem im Verkehrsdienst geschulten Organ der Sicherheitswache ein Urteil darüber zuzubilligen, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hat, zumal wenn dieses Organ die Fahrgeschwindigkeit von einem, wenn auch nicht geeichten Tachometer ihres Fahrzeuges abgelesen hat (Hinweis E 2.7.1970, 1656/69).