Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1969

Geschäftszahl

1065/69

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde ist berechtigt, im Verwaltungsverfahren die Bestrafung eines Beschuldigten mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, dass ihm die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person (GmbH) zuzurechnen sei.