Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1970

Geschäftszahl

0944/69

Beachte

Vorgeschichte:

0955/67 E 30.01.1968 VwSlg 7279 A/1968;

Siehe jedoch:

94/10/0189 B 29.03.1995 VwSlg 14232 A/1995 RS 2;

Rechtssatz

Die im Paragraph 16, Absatz eins, ApG verfügte Beschränkung der Übertragbarkeit einer Apotheke bezieht sich nur auf neu errichtete Apotheken. Die Zurücklegung einer rechtskräftig erteilten Konzession unter gleichzeitiger Verleihung derselben an den Rechtsnachfolger des scheidenden Konzessionärs, gleichgültig, ob der Apothekenbetrieb bereits aufgenommen war oder nicht, kann der Errichtung einer Apotheke nicht gleichgestellt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000944.X01