Verwaltungsgerichtshof
14.09.1970
0625/69
Erwägungen über die Vermietbarkeit von Wohnobjekten in den Amortisationszeiträumen. (Alte Rechtsprechung zu Paragraph 129, der Bauordnung für Wien, durch E vom 4. Mai 1970, Zl. 1378/68 geändert!). Berücksichtigung des Umstandes, daß der Wandel der Anschauung der Bevölkerung bezüglich der an eine Wohnung zu stellenden Anforderungen nicht in allen Bevölkerungskreisen gleichmäßig eingetreten ist; Hinweis auf Pensionisten oder andere Gruppen mit niederem Einkommen, insbesondere auch auf Fremdarbeiter.
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
1378/68 E VS 4. Mai 1970 VwSlg 7789 A/1970 RS 1;
(RIS: abwh)