Verwaltungsgerichtshof
21.05.1970
0525/69
GRS wie 0522/69 E 21. Mai 1970 RS 4
Der Führerschein verliert seine Geltung, wenn seinem Inhaber die Lenkerberechtigung unter Ausschließung der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Berufung bescheidmäßig entzogen wird.