Verwaltungsgerichtshof
24.06.1969
0206/69
Bei einer eigenmächtigen Planabweichung (Ungehorsamsdelikt) hat nicht die Behörde das Verschulden, sondern der Täter zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
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E 24.6.1969, 206/69 #4
y28297;