Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1971

Geschäftszahl

0156/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1328/64 E 12. Jänner 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Die Übertragung der Durchführung des (Verwaltungs-) Strafverfahrens auf die sachlich zuständige Behörde, in deren Sprengel der Beschuldigte seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, ist keine die Verjährungsfrist hemmende Verfolgungshandlung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1971:1969000156.X01