Verwaltungsgerichtshof
12.05.1971
0156/69
GRS wie 1328/64 E 12. Jänner 1965 RS 2
Die Übertragung der Durchführung des (Verwaltungs-) Strafverfahrens auf die sachlich zuständige Behörde, in deren Sprengel der Beschuldigte seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, ist keine die Verjährungsfrist hemmende Verfolgungshandlung.
ECLI:AT:VWGH:1971:1969000156.X01