Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1969

Geschäftszahl

0053/69

Rechtssatz

Durch die Änderung der Rechtslage wird auch die gemäß Paragraph 63, Absatz eins, VwGG begründete Bindung der Verwaltungsbehörde an die Rechtsanschauung des VwGH aufgehoben.