Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1969

Geschäftszahl

1823/68

Rechtssatz

Von einem dienstführenden Wachebeamten können Dienstleistungen verlangt werden, die wesentlich über dem Wert der Dienstleistung eines Beamten der Verwendungsgruppe C liegen.