Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1969

Geschäftszahl

1749/68

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1962/07/10 0914/61 1

Stammrechtssatz

Ist die Vertretungsbefugnis einer juristischen Person einem Kollektivorgan übertragen, so finden die Strafbestimmungen auch auf ein einzelnes Mitglied des Kollektivorganes Anwendung. Dieses hat keinen Rechtsanspruch auf gleichzeitig und gemeinsame Bestrafung aller Mitglieder. Die Tatsache, dass die Vertretungsbefugnis einem Kollektivorgan übertragen ist, kann nur in der Frage des Verschuldens eine Rolle spielen.

Beachte

y29285;