Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1968

Geschäftszahl

0821/68

Rechtssatz

Wenn vom selben Bf zwei Bescheide in zwei Beschwerden angefochten werden und die belangte Behörde zwei Gegenschriften erstattet, die Akten aber in einem Bericht vorgelegt hat, gebührt im Falle der Stattgebung der einen und der Abweisung der anderen Beschwerde in dem einen Fall dem Bf, in dem anderen Fall der belangten Behörde voller Kostenersatz einschließlich Vorlageaufwand (Hinweis E 471/66 vom 30.11.1966).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000821.X06