Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1970

Geschäftszahl

0661/68

Rechtssatz

Die Ausnahmebestimmung des Paragraph 82, Absatz 3, Litera a, StVO trifft auf die Aufstellung von Selbstbedienungseinrichtungen für den Verkauf von Zeitungen nicht zu, weil eine ambulante gewerbliche Tätigkeit damit nicht ausgeübt wird.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0622/68

0663/68

Siehe jedoch:

1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 1;