Verwaltungsgerichtshof
21.05.1970
0661/68
Die Ausnahmebestimmung des Paragraph 82, Absatz 3, Litera a, StVO trifft auf die Aufstellung von Selbstbedienungseinrichtungen für den Verkauf von Zeitungen nicht zu, weil eine ambulante gewerbliche Tätigkeit damit nicht ausgeübt wird.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0622/68
0663/68
Siehe jedoch:
1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 1;