Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1969

Geschäftszahl

0573/68

Rechtssatz

Nach dem Tode eines Wirtschaftstreuhänders haben sowohl die Witwe als auch die Abkömmlinge einen Rechtsanspruch auf Fortführung der Kanzlei während des gesetzlich vorgesehenen fünfjährigen Übergangsstadiums (Hinweis E 15.2.1966 1994/65).