Verwaltungsgerichtshof
12.11.1969
0573/68
Nach dem Tode eines Wirtschaftstreuhänders haben sowohl die Witwe als auch die Abkömmlinge einen Rechtsanspruch auf Fortführung der Kanzlei während des gesetzlich vorgesehenen fünfjährigen Übergangsstadiums (Hinweis E 15.2.1966 1994/65).