Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1969

Geschäftszahl

0507/68

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1951/09/26 1765/50 3

Stammrechtssatz

Jeder Gewerbetreibende hat (in strafrechtlicher Sicht) mit den seine Berufsausübung regelnden Vorschriften vertraut zu sein (hier: Baugewerbetreibender, baurechtliche Vorschriften)

Beachte

y28597;