Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1968

Geschäftszahl

0483/68

Rechtssatz

Wird bei Handelsgütern industrieller Fertigung die obere Grenze eines im Rahmen der Ermittlung des ortsüblichen Preises festgestellten Preisbandes erheblich überschritten, lässt dies den Schluss zu, dass für die im Rahmen des Vertriebes erbrachte Bedarfsleistung durch überhöhte Aufschläge auf den Einstandspreis ein den Bestimmungen des PTG widersprechender Verkaufspreis erzielt wird.