Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1969

Geschäftszahl

0390/68

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0693/68

Rechtssatz

Die Versetzung eines Beamten von einem Dienstposten des Dienstzweiges "Betriebsprüfungsdienst" auf einen Dienstposten des Dienstzweiges "Bemessungs- und Kassendienst" ohne dessen Einwilligung ist zulässig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000390.X04