Verwaltungsgerichtshof
02.10.1969
0390/68
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0693/68
Die Versetzung eines Beamten von einem Dienstposten des Dienstzweiges "Betriebsprüfungsdienst" auf einen Dienstposten des Dienstzweiges "Bemessungs- und Kassendienst" ohne dessen Einwilligung ist zulässig.
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000390.X04