Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1968

Geschäftszahl

0201/68

Rechtssatz

Das von einer Behörde an eine andere Behörde ergangene Ersuchen um Vernehmung einer Person als Beschuldigter ist eine Verfolgungshandlung, durch die die Verjährung der inkriminierten Handlung unterbrochen wird (Hinweis E 5.12.1932, A 908/30).