Verwaltungsgerichtshof
25.06.1968
0201/68
Das von einer Behörde an eine andere Behörde ergangene Ersuchen um Vernehmung einer Person als Beschuldigter ist eine Verfolgungshandlung, durch die die Verjährung der inkriminierten Handlung unterbrochen wird (Hinweis E 5.12.1932, A 908/30).