Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1968

Geschäftszahl

0072/68

Rechtssatz

Einen Eintritt "als Mitbeteiligter auf Seiten des Beschwerdeführers" kennt das VwGG nicht (Hinweis E 6.7.1966, 1127/65).