Verwaltungsgerichtshof
23.04.1968
1858/67
Zur Erfüllung des Tatbestandes der Unzucht im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, VagGes ist die Durchführung eines Geschlechtsverkehres nicht erforderlich (zahlreiche Literaturhinweise zum Begriff "Prostitution").
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001858.X02