Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1967

Geschäftszahl

1641/67

Rechtssatz

Wurde eine gemäß Paragraph 14, aufgenommene Niederschrift ohne Einwendungen unterschrieben, hat der Vernommene den Beweis für die Unrichtigkeit dieser Niederschrift zu erbringen.