Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1967

Geschäftszahl

1641/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3291/54 E 20. März 1956 RS 3

Stammrechtssatz

Eine bei der mündlichen Berufung vom Beschuldigten angeblich geltend gemachte Behauptung, die in die Niederschrift nicht aufgenommen wurde, verpflichtet die Behörde zu keiner Berücksichtigung, soweit nicht Einwendungen erhoben noch der Gegenbeweis für die Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges im Verwaltungsstrafverfahren angetreten wird.