Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1967

Geschäftszahl

1641/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0593/53 E 10. Juni 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Auf eine mündliche Verhandlung in Gegenwart der Zeugen steht dem Beschuldigten kein Rechtsanspruch zu.