Verwaltungsgerichtshof
11.09.1968
1622/67
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
442/68
Der Beschluß auf Verbindung von 2 Beschwerdefällen zur gemeinsamen Verhandlung. Behörde verlangte nur einmal den Verhandlungsaufwand. Zuspruch von S 400,-- an Behörde mit der Begründung, daß dieser nur einmal begehrt worden sei.
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001622.X06