Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1968

Geschäftszahl

1622/67

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

442/68

Rechtssatz

Der Beschluß auf Verbindung von 2 Beschwerdefällen zur gemeinsamen Verhandlung. Behörde verlangte nur einmal den Verhandlungsaufwand. Zuspruch von S 400,-- an Behörde mit der Begründung, daß dieser nur einmal begehrt worden sei.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001622.X06