Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1968

Geschäftszahl

1622/67

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

442/68

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1353/66 B VS 22. November 1967 VwSlg 7226 A/1967 RS 1

(hier: keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Gewerbeberechtigten gegen einen Bescheid, betreffend die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage)

Stammrechtssatz

Rechtsgestaltende Bescheide, mit welchem Rechte begründet werden und die dadurch gekennzeichnet sind, dass es dem Träger der verliehenen Rechte freisteht, von diesen Rechten Gebrauch zu machen oder nicht (hier: Betriebsanlagegenehmigung) sind einer Vollstreckung iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG 1965 nicht fähig. Einer gegen solche Bescheide erhobenen VwGH-Beschwerde (hier: durch Anrainer) darf daher aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001622.X05