Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1968

Geschäftszahl

1622/67

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

442/68

Rechtssatz

Werden durch die Erweiterung einer gewerblichen Betriebsanlage unzumutbare Immissionen herbeigeführt, so ist mangels anderer technischer Möglichkeiten zu deren Abwehr die Alternative eines Nachtarbeitsverbotes nur die Abweisung des Begehrens auf Änderung der Betriebsanlage.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001622.X02