Verwaltungsgerichtshof
19.03.1968
1432/67
§ 30 VStG 1950 kann nicht entnommen werden, daß zusammentreffende Strafhandlungen in einem Bescheid zu erledigen sindParagraph 30, VStG 1950 kann nicht entnommen werden, daß zusammentreffende Strafhandlungen in einem Bescheid zu erledigen sind