Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1969

Geschäftszahl

1226/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2213/61 E 7. März 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beweiskraft eines Gutachtens kann nur dann erfolgreich im Verfahren vor dem VwGH bekämpft werden, wenn hervorkommt, daß sich das Gutachten auf einen unrichtigen oder mangelhaft erhobenen Befund gründet oder mit den Erkenntnissen der Wissenschaft in Widerspruch steht (Hinweis E 20.2.1954, 0496/50).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001226.X01