Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1968

Geschäftszahl

1056/67

Rechtssatz

Daß das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer neuen öffentlichen Apotheke im angesuchten Standort nicht besteht, ist eines der Kriterien, auf die es bei Erteilung einer Apothekenkonzession gem Paragraph 10, ApG anzukommen hat.