Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1967

Geschäftszahl

0914/67

Rechtssatz

In den das verwaltungsgerichtliche Verfahren regelnden Rechtsvorschriften ist ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht vorgesehen.