Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1969

Geschäftszahl

0678/67

Rechtssatz

Die Worte "half and half" enthalten eine auf Tabak und Tabakwaren zu beziehende Beschaffenheitsangabe, bzw die Angabe eines Mengenverhältnisses und sind daher als Wortmarke zur Kennzeichnung dieser Waren zufolge Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, des Markenschutzgesetzes 1953 nicht registerfähig.