Verwaltungsgerichtshof
24.09.1969
0678/67
Die Worte "half and half" enthalten eine auf Tabak und Tabakwaren zu beziehende Beschaffenheitsangabe, bzw die Angabe eines Mengenverhältnisses und sind daher als Wortmarke zur Kennzeichnung dieser Waren zufolge Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, des Markenschutzgesetzes 1953 nicht registerfähig.