Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1967

Geschäftszahl

0653/67

Rechtssatz

Alkoholgeruch aus dem Munde, gerötete Augen und gesteigerte Aktivität lassen vermuten, dass sich der Fahrzeuglenker in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (Hinweis E 17.2.1966, 1917/65).