Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1967

Geschäftszahl

0627/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1978/58 E 28. Jänner 1959 VwSlg 4857 A/1959 RS 6

Stammrechtssatz

Wenn bei einer Krankheit die Schonung eine wesentliche Rolle spielt, so ist die durch Zeitablauf eingetretene Heilung bzw. Reduzierung des Maßes der Schonungsbedürftigkeit als eine Veränderung zu werten, die nach Paragraph 52, Absatz 2, KOVG zu einer Neubemessung oder Einstellung der Rente führen kann.