Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1969

Geschäftszahl

0547/67

Rechtssatz

Ausführungen zur Stellung einer körperlichen Agrargemeinschaft iSd Paragraph 37, FLG als Anrainer im Bauverfahren, wenn die Eintragung der Veränderung (körperschaftliche Einrichtung einer älteren Agrargemeinschaft durch den Regulierungsplan) im Grundbuch im Hinblick auf die Einleitung des Verfahrens zur Einzelteilung unterblieben ist.