Verwaltungsgerichtshof
01.06.1967
0488/67
Dem Luftfahrtgesetz kann nicht entnommen werden, daß die Nachbarn dem Verfahren bei Genehmigung eines Zivilflugplatzes in der Rechtstellung einer Partei mit dem Recht auf Erhebung von Einwendungen beizuziehen sind (Hinweis E 20.6.1963, 1225/62).