Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1967

Geschäftszahl

0488/67

Rechtssatz

Dem Luftfahrtgesetz kann nicht entnommen werden, daß die Nachbarn dem Verfahren bei Genehmigung eines Zivilflugplatzes in der Rechtstellung einer Partei mit dem Recht auf Erhebung von Einwendungen beizuziehen sind (Hinweis E 20.6.1963, 1225/62).