Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.1968

Geschäftszahl

0484/67

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Abgrenzung von Eigenhandelsgeschäften gegenüber Agenturgeschäften. Im Beschwerdefall waren in einem ländlichen Geschäft Waschmaschinen einer bestimmten Herstellerin in einem gesonderten Raum gelagert und dort (jeweils unter Verwendung von Vordrucken der Herstellerin) teils bar, teils auf Kredit verkauft worden. Zu demselben Sachverhalt hatte der VwGH in dem E vom 6.6.1966, 1199/65, Stellung genommen; diese Stellungnahme wird in dem vorliegenden E erläutert.