Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.1967

Geschäftszahl

0405/67

Rechtssatz

Wird durch unsachgemäße Behandlung seitens der Ärzte eines Krankenhauses ein Schaden zugefügt, so ist dieser Anspruch im Zivilrechtsweg geltend zu machen.