Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1968

Geschäftszahl

0387/67

Rechtssatz

Abweisung des in der Beschwerde gestellten Antrages auf Ersatz der Stempelgebühren, mangels ziffernmäßiger Darstellung, nachträgliche Verzeichnung derselben in der Verhandlung verspätet.