Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1967

Geschäftszahl

0336/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1843/50 E 25. April 1951 VwSlg 2066 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle der Berufung gegen einen Bescheid, der einen Parteiantrag zurückgewiesen hat, darf die Berufungsbehörde nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den zurückgewiesenen Antrag entscheiden.

Beachte

Vorgeschichte:

0640/65 E 19. Jänner 1966 VwSlg 6838 A/1966;