Verwaltungsgerichtshof
24.05.1967
0336/67
Ausführungen darüber, warum eine über einen Parteienantrag ergangene behördliche Erledigung, die in ihrem letzten Absatz Ausführungen über die mangelnde Parteistellung enthält, nicht als ein diesen Antrag wegen fehlender Parteistellung zurückweisender Bescheid angesehen werden kann (Hinweis E 21.9.1951, 1464/51, VwSlg 2234 A/1951).
Vorgeschichte:
0640/65 E 19. Jänner 1966 VwSlg 6838 A/1966;