Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1967

Geschäftszahl

0336/67

Rechtssatz

Ausführungen darüber, warum eine über einen Parteienantrag ergangene behördliche Erledigung, die in ihrem letzten Absatz Ausführungen über die mangelnde Parteistellung enthält, nicht als ein diesen Antrag wegen fehlender Parteistellung zurückweisender Bescheid angesehen werden kann (Hinweis E 21.9.1951, 1464/51, VwSlg 2234 A/1951).

Beachte

Vorgeschichte:

0640/65 E 19. Jänner 1966 VwSlg 6838 A/1966;