Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1968

Geschäftszahl

0231/67

Rechtssatz

Paragraph 56, VwGG 1965 ist nicht anwendbar, wenn die Klaglosstellung durch die Aufhebung eines anderen als des angefochtenen Bescheides durch den VwGH bewirkt wird.