Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1967

Geschäftszahl

0217/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2440/57 E 4. April 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Betrieb im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG ist die Summe der technischen und administrativen Einrichtungen zur planmäßigen Ausübung einer durch den Betriebszweck gekennzeichneten Erwerbstätigkeit zu verstehen.