Verwaltungsgerichtshof
19.09.1967
0214/67
GRS wie 0222/67 E 19. September 1967 RS 2
Für die Frage der Preisangemessenheit von Konditorwaren ist nicht deren chemische Zusammensetzung sondern die von einer Kommission auf Grund von Geschmacksproben (Verkosten) festgestellte Qualität maßgeblich, da diese am ehesten den Erwartungen der Verbraucher entspricht (Hinweis E 16.12.1964, 1660/63).