Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1967

Geschäftszahl

0214/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1660/63 E 16. Dezember 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Faschingskrapfen sind als Bedarfsgegenstände im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, des Preistreibereigesetzes 1959 anzusehen, und zwar auch dann, wenn sie handwerksmäßig mit einer besonderen Rezeptur hergestellt werden.