Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1967

Geschäftszahl

0093/67

Rechtssatz

Eine Verweigerung des Alkotests liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeuglenker trotz Aufforderung des Meldungslegers, aus dem Fahrzeug auszusteigen und sich dem Alkotest zu unterziehen, davon gefahren ist.