Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1967

Geschäftszahl

0032/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0452/66 E 6. Oktober 1966 RS 4

Stammrechtssatz

Eine erst vom Armenvertreter in einem Schriftsatz gestellte Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung, der außerhalb der Beschwerdefrist beim VwGH einlangt, ist unbeachtlich (Hinweis E 8.2.1962, 2111/61).